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Arbeitsstunden

Neufassung der Regelung der Arbeitsstunden ab 2015

Ableistung von Arbeitsstunden und Festsetzung eines Zusatzbeitrages.
Hierzu wird gemäß § 6 Abs. (4) der Satzung folgende Regelung getroffen:
Jedes Mitglied kann am Anfang des Kalenderjahres entscheiden, ob es im Sinne dieser Regelung zu den aktiven oder passiven Mitgliedern zu rechnen ist. Inhaber eines Wettkampfpasses sind immer aktive Mitglieder im Sinne dieser Regelung.
Aktive Mitglieder im Alter von 18 bis 60 Jahren leisten 30 Arbeitsstunden, jugendliche Mitglieder im Alter von 12 bis 17 Jahren leisten 15 Arbeitsstunden.
Zu den anrechenbaren Arbeitsstunden zählen:
Arbeitsleistungen im Rahmen von gemeinsamen Arbeitseinsätzen
Gesonderte Arbeitsleistungen wie Reparaturen, Rasenmähen o.ä.
Thekendienst bei Veranstaltungen, Feiern und an Sonntagen, nicht zu den Arbeitsleistungen wird der Thekendienst an den normalen Trainingstagen gerechnet, es sei denn, das eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Gästen/Mitgliedern anwesend ist.
Einsatz bei Schützenfesten und anderen Veranstaltungen, an welchen der Schützenverein teilnimmt (z.B. Ostereierschießen).
Nicht zu den Arbeitsleistungen zählen Tätigkeiten in Ausübung eines Vorstandsamtes.
Zur Erfassung wird eine Kladde/Kalender im Schützenhaus hinterlegt, in welches die Mitglieder ihre geleisteten Arbeitsstunden eintragen können.
Für am Jahresende nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 5,00 € je fehlender Stunde zu zahlen.
Guthabenstunden werden auf das Folgejahr übertragen.
Sollten einzelne Mitglieder auf Grund besonderer Umstände (Krankheit, Studium o.ä.) nicht in der Lage sein die Arbeitsleistung ganz oder nur teilweise zu erbringen, so kann der Vorstand für den Einzelfall befristet eine abweichende Regelung genehmigen.
Beschlossen durch die Jahreshauptversammlung am 13. März 2015