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Regeln für das Bürgerkönigsschießen

Berechtigte Teilnehmer:
Personen ab 12 Jahren

Nicht startberechtigt sind aktive Mitglieder eines Schießsport treibenden Vereins
Es dürfen nur die vom Schützenverein 1919 Elz e.V. zur Verfügung gestellten Luftdruckgewehre benutzt werden

Einteilung
Jugendliche 12 – 17 Jahre
Erwachsene älter als 17 Jahre

Durchführung:
Jeweils 5 Schuss mit dem Luftgewehr, auflegen ist erlaubt
Nachkauf beliebig oft

Wertung:
Es erfolgt eine Zehntelwertung beim Vorkampf und beim Finale
Die jeweils besten acht Teilnehmer (Jugendliche und Erwachsene) treten zu einem Finale an, welches nach den alten internationalen Regeln durchgeführt wird. Sind ein oder mehrere Finalteilnehmer an der Teilnahme an dem Finale verhindert, können die als nächste folgenden Starter teilnehmen.
Das beste Ergebnis des Vorkampfes und das Finalergebnis werden addiert. Der Teilnehmer mit der höchsten Gesamtringzahl ist Bürgerschützenkönig, die zwei folgenden Teilnehmer sind erster und zweiter Ritter.